Voruntersuchungen
Durch gründliche Voruntersuchungen und eine sorgfältige Auswahl werden nur qualitativ hochwertige Samenproben von gesunden und vertrauenswürdigen Spendern angeboten.
Erlanger Samenbank
Erlanger Samenbank
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Unsere Standards
Wir, die Ärzte der Erlanger Samenbank, verwenden ausschließlich Samenproben qualifizierter und vertrauenswürdiger Spender, deren Eignung sowohl in gesundheitlichen Untersuchungen als auch im Hinblick auf ihre charakterliche Reife und Motivation zur Samenspende von uns persönlich festgestellt worden ist.
Darüber hinaus binden wir uns streng an die Richtlinien des Arbeitskreises Donogene Insemination, in welchem alle Ärzte und Institutionen in Deutschland organisiert sind, die an der Gewinnung, Lagerung oder Behandlung mit Spendersamen beteiligt sind.
Die Behandlung mit unseren Proben kann entweder in der uns angeschlossenen Praxis Kinderwunsch Erlangen durchgeführt werden oder einem Zentrum für Reproduktionsmedizin in der Nähe Ihres Wohnorts.
Durch gründliche Voruntersuchungen und eine sorgfältige Auswahl werden nur qualitativ hochwertige Samenproben von gesunden und vertrauenswürdigen Spendern angeboten.
Regelmäßige Untersuchungen der Spender und eine 6-monatige Quarantänelagerung der Samenproben gewährleisten, dass alle verwendeten Samenproben ohne Infektionsrisiko für die Erkrankungen Hepatitis, AIDS, Syphilis, Gonorrhoe, Cytomegalie und Chlamydien sind.
Alle Samenspender werden auf die Überträgerschaft der Erbkrankheit Mucoviscidose untersucht.
Von jeder eingefrorenen Samenspende wird eine Stichprobe aufgetaut und die Qualität der Spermien nach dem Auftauvorgang und der Aufbereitung geprüft. Spenden, die die Qualitätsanforderungen nach dem Auftauvorgang nicht erfüllen, werden verworfen.
Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.
Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch „Samenbanken“) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.
Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).