Einleitung

Rechtslage für den Spender

Inhalt

Der Samenspender darf nur bei einer Samenbank spenden. Er darf nicht zusätzlich als privater Samenspender tätig werden.

So soll sichergestellt werden, dass ein Spender nicht mehr als 15 Kinder mit Spendersamen zeugt. (Richtlinien des Arbeitskreis Donogene Insemination e.V).

Wunscheltern und Spender bleiben einander gegenüber grundsätzlich anonym. Das Kind kann sich mit 16 Jahren an die Erlanger Samenbank oder das Samenspenderregister in Köln (BfArM) wenden, um die Identität seines Erzeugers erfahren. Die Unterlagen werden dort 100 Jahre aufbewahrt.

Der Samenspender kann keine Ansprüche an die Eltern oder das Kind stellen. Umgekehrt ist ausgeschlossen, dass der Samenspender gegenüber dem Kind unterhalts- oder erbpflichtig werden kann (Samenspenderregistergesetz, BGB § 1600d (4)).

Nach Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes (1.7.2018) ist die Erlanger Samenbank verpflichtet, die Identität des Spenders nach Geburt eines Kindes oder wenn unklar ist, ob die Behandlung zur Geburt geführt hat an das Samenspenderregister in Köln zu melden, welches bei dem BfArM angesiedelt ist.

Die Mutter ist gesetzlich verpflichtet, die Geburt eines Kindes nach Spendersamenbehandlung spätestens nach 3 Monaten an die behandelnden Ärzte zu melden. Die Daten der Mutter, des Kindes und des Spenders werden dann bei dem BfArM 100 Jahre lang unter höchsten Datenschutzvorkehrungen bei dem Samenspenderregister aufbewahrt.

Einleitung

Rechtslage für die Spenderkinder

Inhalt

Ein Kind, das aus einer Spendersamenbehandlung hervorgegangen ist, hat ab dem 16. Lebensjahr das Recht, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Hierzu kann es sich entweder an die Erlanger Samenbank oder das Samenspenderregister in Köln wenden.

Die Erlanger Samenbank wird dem Spenderkind im ersten Schritt die verfügbaren Informationen (Foto des Spenders, Biografie) zugänglich machen. Äußert das Spenderkind den Wunsch mit dem Spender in persönlichen Kontakt zu treten, so wird die Samenbank den Spender informieren und ein gemeinsames Treffen vorschlagen. Eine psychologische Begleitung und Vorbereitung auf das Zusammentreffen werden dem Spenderkind und dem Spender angeboten.

Wendet sich das Spenderkind alternativ an das Samenspenderregister in Köln, werden dort alle Informationen bezüglich der Spenderidentität lediglich in Papierform an das Spenderkind übergeben.

Einleitung

Rechtslage der Wunscheltern

Ablauf einer Behandlung mit Spendersamen

Sind Sie an einer Behandlung mit Spendersamen interessiert, so wenden Sie sich entweder direkt an das Sekretariat der Erlanger Samenbank, an Kinderwunsch Erlangen oder an eine geeignete Kinderwunschpraxis in Ihrer Wohnortnähe. Sollten Sie keine geeignete Praxis in Ihrer Nähe kennen, so beraten wir Sie gerne.

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