Einleitung

Jeder Mensch hat ein Recht
auf Kenntnis seiner Herkunft.

 

Für Menschen, die aus einer Spendersamenbehandlung entstanden sind, kann es wichtig sein, weitere Informationen zu ihrer genetischen Herkunft zu erhalten. Neben persönlichen Gründen kann eine Kontaktaufnahme mit dem Spender beispielsweise auch Hinweise zu Gesundheitsfragen oder Halbgeschwistern liefern.

Sollten Sie von Ihren Eltern erfahren haben, dass sie mit Hilfe einer Samenspende entstanden sind und 16 Jahre oder älter sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Spenderidentität zu klären.

Inhalt
Einleitung

Spenderidentität in Erfahrung bringen

Bei der Erlanger Samenbank

Ihnen werden in einem ersten Schritt die verfügbaren Informationen (Foto des Spenders, Biografie) zugänglich gemacht, nachdem sorgfältig geprüft wurde, dass der Spender auch Ihr Erzeuger ist.

Sollten sich bereits Halbgeschwister gemeldet und ihr Einverständnis dazu gegeben haben, so geben wir deren Kontaktdaten an Sie weiter.

Äußern Sie den Wunsch, mit dem Spender in persönlichen Kontakt treten zu wollen, so wird die Erlanger Samenbank den Spender informieren und ein gemeinsames Treffen vorschlagen. Eine psychologische Begleitung und Vorbereitung werden Ihnen und dem Spender angeboten.

Alternativ können Sie sich an das BfArM in Köln wenden. Nach entsprechender Prüfung werden dort alle Informationen bezüglich der Spenderidentität an Sie übergeben.

Andere Samenbanken/
Praxen oder Kliniken für Reproduktionskliniken

Menschen, die von ihren Eltern oder auf anderem Wege erfahren haben, dass sie mit Hilfe einer Samenspende einer anderen Samenbank entstanden sind und ihre biologische Herkunft klären wollen, sollten zuerst klären, in welcher Praxis oder Klinik die Behandlung durchgeführt wurde. Hier können sie in der Regel Auskunft über die Codenummer des Samenspenders und den Namen der Samenbank erhalten, von der der Spendersamen bezogen wurde. Ist die Samenbank und der Spendercode bekannt, so sollte von der entsprechenden Samenbank die Identität des Spenders mitgeteilt werden können.

Weitere Möglichkeiten zur Klärung der Herkunft sind DNA- Datenbanken. Diese bieten auch die Möglichkeit, genetische Verwandte, wie Halbgeschwister ausfindig zu machen.

Auch der Verein Spenderkinder.de hilft mit nützlichen Informationen.

Einleitung

Samenspenderregister

Inhalt

Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen. So können auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wessen Samen bei der künstlichen Befruchtung verwendet worden ist.

Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen (EE, im allgemeinen Sprachgebrauch „Samenbanken“) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.

Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).

 

Quelle: www.bfarm.de

Nach Oben