Inhalt

Wir empfehlen gleichgeschlechtlichen Paaren, unabhängig davon, ob sie verpartnert, verheiratet oder nicht verpartnert sind, im Vorfeld der Behandlung den Abschluss eines Vertrages vor einer NotarIn (z.B. www.notarin-balzer.de)
Inhaltlich sollte z.B. geklärt werden:

  • die Adoption durch die Co-Mutter nach der Geburt des Kindes
  • das Sorgerecht/Umgangsrecht mit dem Kind im Falle einer Trennung
  • der Unterhalt für die Mutter, die das Kind versorgt und nicht (voll) berufstätig sein kann, im Falle einer Trennung
  • das Sorgerecht für die Co-Mutter im Falle des Todes der Mutter im Zeitraum zwischen Geburt und abgeschlossenem Adoptionsverfahren

Bei Paaren in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können frühestens ein Jahr nach dem Geburtstermin des Kindes beide Mütter als rechtmäßige Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Dies erfolgt nach Abschluss des Adoptionsverfahrens.

Informationen, Vertrags- und Bestellunterlagen

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