Willkommen in der Erlanger Samenbank

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass die Erlanger Samenbank in den Weihnachtsferien vom 22.12.2023 bis einschließlich 07.01.2024 geschlossen hat.
Der Versand von Proben kann bis zum 18.12.2023 und wieder ab dem 09.01.2024 erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins neue Jahr 2024!

Das Team der Erlanger Samenbank


Für SamenspendeSpendersamenbehandlung und
Gefrierkonservierung von Samen ist die Erlanger Samenbank seit 2003 eine feste Institution in Deutschland. Als erste Samenbank bundesweit hat die Erlanger Samenbank 2009 die behördlichen Prüfungen bestanden und offiziell die staatliche Herstellungserlaubnis für Spendersamenproben erhalten. Transparenz, Seriosität und höchste Qualitätsanforderungen sind die Basis unserer Arbeit.

Machen Sie sich auf den folgenden Seiten in Ruhe ein Bild davon. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

 

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Hinweise für Spender und Patienten

Ab dem 01.01.2021 gelten für Kinderwunschpaare für den Erwerb von Spendersamenproben folgende Kosten:

700,- Euro je Probe
+150,- Euro Versand
Zzgl. MwSt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ab dem 1.1.2021 eingehende abweichende Verträge + Bestellungen nicht mehr annehmen können.

Derzeit erreichen uns Nachrichten von Spendern und Patienten, dass von uns verschickte Emails im Spam-Ordner landen. Daher bitten wir Spender und Patienten, die mit uns in Kontakt stehen bzw. eine Nachricht von uns erwarten, darum regelmäßig den Spam-Ordner ihres Mail-Programmes zu sichten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Samenspende: jetzt aber sicher!

Aufgrund des Samenspenderregistergesetzes, welches am 1.Juli 2018 in Kraft getreten ist, können Samenspender jetzt nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Gleichzeitig erhalten Spenderkinder die Möglichkeit, sich beim zentralen Samenspenderregister über ihre Abstammung zu informieren. Detaillierte Informationen sowie ein umfangreiches FAQ zum Samenspenderregistergesetz finden Sie unter dem angegebenen Link.

Das neue Samenspenderregistergesetz
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Weil es dich gibt

Weil es dich gibt“ – ist eine Initiative der Erlanger Samenbank, mit der wir über das Thema Samenspende informieren.

Die wichtigste Botschaft nimmt unser Titelfoto vorweg: Ein junges Paar bedankt sich bei dem Mann, der den beiden mithilfe seiner Samenspende eine Schwangerschaft ermöglicht hat. Die Geschichte stimmt! Die kleine Lena ist inzwischen gesund zur Welt gekommen und die junge Familie glücklich. Für uns ist das der schönste Anlass, weiter darüber aufzuklären was es bedeutet, Samen zu spenden!

Mehr zur Initiative "Weil es dich gibt"
Unsere Leistungen

Das Auswahlverfahren und die Prüfmethoden werden vorgestellt. Alles Wichtige für Spenderkandidaten, die helfen möchten.

MEHR LESEN

Kinder aus der Spendersamenbehandlung sind Wunschkinder. Schwangerschaft und Geburt werden gemeinsam erlebt.

MEHR ERFAHREN

Wann die Einlagerung von eigenen Samenzellen eine sinnvoll Vorsorge sein kann und somit eine echte Sorge weniger bedeutet.

MEHR LERNEN
Kontakt
Montag – Freitag | 11 – 13 Uhr
Aktuelles
26. Juni, 2018

Samenspender sind Helden ?! Aktuell läuft unsere Kampagne mit dem Titel „Held sein, wenn andere hoffen“. Ziel der Kampagne ist es, Menschen zum Nachdenken über das Thema Samenspende zu bewegen, die eigene Einstellung zu überdenken und natürlich möchten wir auch geeignete Menschen motivieren, Spender zu werden. Für die Kampagne haben wir uns drei Motive ausgedacht: [...]

18. Juni, 2018

Aufgrund des Samenspenderregistergesetzes, welches am 1.Juli 2018 in Kraft getreten ist, können Samenspender jetzt nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Gleichzeitig erhalten Spenderkinder die Möglichkeit, sich beim zentralen Samenspenderregister über ihre Abstammung zu informieren. Detaillierte Informationen sowie ein umfangreiches FAQ zum Samenspenderregistergesetz finden Sie unter dem angegebenen Link.

Fragen und Antworten
Das neue Samenspenderregistergesetz, das zum 1. Juli 2018 in Kraft tritt hat zum Ziel, das Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherzustellen. Dafür wird mit dem Samenspenderregister eine zentrale Einrichtung für die medizinische Dokumentation und Informationsverwaltung geschaffen. Gleichzeitig sollen Samenspender vor der gerichtlichen Feststellung einer Vaterschaft gewahrt werden.
Im Samenspenderregister werden personenbezogene Daten des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende aufgeführt. Dazu gehören Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Weitere Angaben zur Person sind freiwillig. Beispielsweise Informationen über das Aussehen, Charaktereigenschaften, Schulbildung oder Beweggründe für die Samenspende. Neben den personenbezogenen Pflichtangaben der Samenspender werden auch das Geburtsdatum bzw. der errechnete Geburtstermin des aus der Spende entstandenen Kindes/der Kinder sowie die Anzahl der Kinder gespeichert. Sämtliche Daten unterliegen strengsten Datenschutzrichtlinien.
Zugang zu den personenbezogenen Daten erhalten nur die Spender selbst sowie deren Kinder nach Vollendung des 16. Lebensjahres, die nachweislich aus einer Samenspende des jeweiligen Spenders entstanden sind. Vor Erreichung des 16. Lebensjahres können die gesetzlichen Vertreter für das Kind Auskunft beantragen. Samenspender werden vier Wochen vor Auskunftserteilung über die Auskunftsanfrage in Kenntnis gesetzt.
Die von den Samenspendern zu übermittelnden Personendaten werden für die gesetzliche Dauer von 110 Jahren gespeichert. Anschließend werden die Daten gelöscht.
Die Personendaten des Spenders werden gelöscht, wenn Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information feststellt, dass eine Behandlung mit Spendersamen (deren Ergebnis zunächst unbekannt war) nicht zur Geburt eines Kindes geführt hat. Auch hat der Samenspender jederzeit das Recht, zusätzliche persönliche Angaben (z.B. Größe, Haarfarbe, berufliche Tätigkeit, Hobbies/Interessen) löschen zu lassen.