Einleitung

Videoclips zur Samenspende

Für viele Menschen ist die Gründung einer eigenen Familie ein fester Bestandteil ihrer Lebensplanung. Für einige Paare ist der Weg zum eigenen Kind allerdings schwieriger, als für Andere – die Gründe dafür sind vielfältig. Einer davon kann eine eingeschränkte Zeugungsfähigkeit des männlichen Partners sein. Für Wunscheltern bietet die Spendersamenbehandlung die Möglichkeit eine Schwangerschaft gemeinsam zu erleben und von Anfang an eine Verbindung zum Kind aufzubauen.

Am 01.07.2018 ist das Samenspenderregistergesetz in Kraft getreten. Dieses schützt Spender vor rechtlichen Konsequenzen und stärkt gleichzeitig die Rechte der Menschen, welche aus einer Samenspende entstanden sind.

Klar geregelt ist damit:

  • Samenspender können nicht als rechtlicher Vater festgestellt und damit auch nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden
  • Samenspender können nicht anonym bleiben, Daten von Spender und Spenderkindern werden in einem behördlichen Register (DIMDI) gespeichert
  • Menschen, die aus Samenspende gezeugt wurden, haben mit Erreichen des 16. Lebensjahrs das Recht Auskunft über die eigene genetische Abstammung zu verlangen und die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren
  • Die Identität des Spenders wird den Wunscheltern grundsätzlich nicht mitgeteilt.
Nach Oben