Samenspende: jetzt aber sicher!
Aufgrund des Samenspenderregistergesetzes, welches am 1.Juli 2018 in Kraft getreten ist, können Samenspender jetzt nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Gleichzeitig erhalten Spenderkinder die Möglichkeit, sich beim zentralen Samenspenderregister über ihre Abstammung zu informieren.
Samenspende ist sicherer geworden. Sicherer für alle: Dank des neuen Samenspendegesetzes, das im Juli 2018 in Kraft tritt, können Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Das bedeutet: die bislang theoretische und nach unserer Kenntnis niemals eingetretene Möglichkeit, Sorge-, Unterhalts- und Erbrechtsansprüche an den Samenspender zu stellen, ist gänzlich aus der Welt geschafft. Dass aus einer Samenspende Unterhaltsansprüche hervorgehen, war bislang eine der vorherrschenden Bedenken potentieller Spenderkandidaten und gehört somit der Vergangenheit an. Durch das neue Gesetz wird für die Spenderkinder die Sicherheit geschaffen, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Samenspendern, die hoffenden Paaren und Wunscheltern zum Kinderglück verhelfen, stehen also keine rechtlichen Risiken mehr im Wege, weder in der Theorie noch in der Praxis.
Absolute Rechtssicherheit für Samenspender
Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 1600) wird die gerichtliche Feststellung einer rechtlichen Vaterschaft des Spenders künftig ausgeschlossen. Diese wichtige Regelung stärkt einerseits den Schutz des Samenspenders und auch die Position der Wunschväter in den mit Samenspende entstandenen Familien: Die Frage nach der eigenen Herkunft bleibt für die meisten Kinder weiterhin essentiell, aber die biologische Abstammung hat nicht die Bedeutung wie die Bindung an die Eltern oder die Liebe und Fürsorge, die ein Kind in seiner Familie von seinen Eltern erfährt.
Auskunftsrecht für Spenderkinder
Wir wissen, dass viele Spenderkinder, welche über die Umstände Ihrer Zeugung aufgeklärt wurden, Informationen haben möchten über den Spender, dessen Motive und auch, ob sie Halbgeschwister haben. Bislang konnten diese Fragen in vielen Fällen nicht beantwortet werden, da Behandlungsunterlagen nicht mehr auffindbar waren. Genau diese Problematik soll ab jetzt der Vergangenheit angehören.
Potential für weitere Regelungen