Anonymität des Samenspenders
Die Identität des Spenders wird den Wunscheltern grundsätzlich nicht mitgeteilt. Allein das Kind, in Ausnahmefällen die Eltern in Vertretung eines unter 16 Jahre alten Kindes, kann mit Erreichen des 16. Lebensjahres bei der Erlanger Samenbank oder dem BfArM in Köln Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen und die Identität des Spenders erfahren – vorausgesetzt, die Eltern haben das Kind über die Umstände seiner Zeugung aufgeklärt.