Samenspenderregistergesetz

Mehr Sicherheit für Samenspender

Samenspende ist sicherer geworden. Sicherer für alle: Dank des neuen Samenspendegesetzes, das im Juli 2018 in Kraft tritt, können Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Das bedeutet: die bislang theoretische und nach unserer Kenntnis niemals eingetretene Möglichkeit, Sorge-, Unterhalts- und Erbrechtsansprüche an den Samenspender zu stellen, ist gänzlich aus der Welt geschafft. Dass aus einer Samenspende Unterhaltsansprüche hervorgehen, war bislang eine der vorherrschenden Bedenken potentieller Spenderkandidaten und gehört somit der Vergangenheit an. Durch das neue Gesetz wird für die Spenderkinder die Sicherheit geschaffen, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Samenspendern, die hoffenden Paaren und Wunscheltern zum Kinderglück verhelfen, stehen also keine rechtlichen Risiken mehr im Wege, weder in der Theorie noch in der Praxis.

Absolute Rechtssicherheit für Samenspender

Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 1600) wird die gerichtliche Feststellung einer rechtlichen Vaterschaft des Spenders künftig ausgeschlossen. Diese wichtige Regelung stärkt einerseits den Schutz des Samenspenders und auch die Position der Wunschväter in den mit Samenspende entstandenen Familien: Die Frage nach der eigenen Herkunft bleibt für die meisten Kinder weiterhin essentiell, aber die biologische Abstammung hat nicht die Bedeutung wie die Bindung an die Eltern oder die Liebe und Fürsorge, die ein Kind in seiner Familie von seinen Eltern erfährt.

Auskunftsrecht für Spenderkinder

Was wir bei der Erlanger Samenbank mit Hilfe des „Erlanger Notarmodells“ bereits seit Gründung pflegen wird durch dieses Gesetz zur Samenspende nun bundesweit auch für andere Samenbanken zur Norm: Wer vermutet oder von seinen Eltern aufgeklärt wurde, dass er/sie mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurde, kann künftig mit Erreichen des 16. Lebensjahres Auskunft beim Samenspenderregister erhalten. Das Samenspenderegister wird bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM)  unter höchsten datenschutzrechtlichen Vorgaben eingerichtet. Die Daten der Spender werden 110 Jahre aufbewahrt.

Wir wissen, dass viele Spenderkinder, welche über die Umstände Ihrer Zeugung aufgeklärt wurden, Informationen haben möchten über den Spender, dessen Motive und auch, ob sie Halbgeschwister haben. Bislang konnten diese Fragen in vielen Fällen nicht beantwortet werden, da Behandlungsunterlagen nicht mehr auffindbar waren. Genau diese Problematik soll ab jetzt der Vergangenheit angehören.

Potential für weitere Regelungen

Mit der Einrichtung eines zentralen Samenspenderregisters ist ein großer und wichtiger Schritt getan. Dennoch werden von allen Seiten weitere Regelungen und Nachbesserungen empfohlen. Insbesondere die ärztliche Aufklärung von Samenspendern und Patienten sollte durch Mindeststandards eindeutig geregelt werden, fordert beispielsweise die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende, die DI-Netz e.V., welche sich außerdem dafür einsetzt, den Kontakt zwischen Spendern und Kindern über eine bloße Mitteilung hinaus zu begleiten. Außerdem sollte das Register auch die Suche nach genetischen Halbgeschwistern ermöglichen und Informationen für die Enkelgeneration zur Verfügung zu stellen.
Auch die Erlanger Samenbank sieht im Bezug auf das neue Samenspendegesetz noch Bedarf zur Nachbesserung: „Eine große Schwäche des Gesetzes ist es, dass man aus datenschutzrechtlichen Bedenken nicht alle Behandlungen erfasst, die durchgeführt werden, sondern nur die Behandlungen bei denen Geburten von den Eltern gemeldet werden“, merkt Dr. Andreas Hammel von der Erlanger Samenbank an. Versäumen es die Eltern, die Geburt eines Kindes zu melden oder machen Sie den behandelnden Ärzten gegenüber bewusst falsche Angaben, so werden die geborenen Kinder und die Zuordnung zum Spender vom Register nicht erfasst. Dann kann das Kind später nur unter erschwerten Umständen oder auch gar nicht in der Lage sein, Informationen über seine genetische Herkunft und den Erzeuger durch Samenspenden zu erhalten.

 

Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Antworten auf eine Reihe üblicher Fragen zum Thema neues Samenspendegesetz. Benötigen Sie weitere Informationen zum Samenspenderregistergesetz oder haben Sie vor der Samenspende weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an uns – wir sind gerne für Sie da!