Achtung: Ab 1.7.2018 gelten gemäß des Samenspenderregistergesetzes neue Regelungen – alle Informationen dazu finden Sie unter dem angegebenen Link!
Eine Sorge potenzieller Spender dreht sich immer um die gleiche Frage: Kann die Spende rechtlich negative Folgen für das eigene Leben haben, an die man heute gar nicht denkt?
Die wichtigste Neuerung ist: Seit 1.7.2018 kann ein Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Er kann also niemals unterhalts- oder erbpflichtig werden. Dies gilt allerdings nur für die Spende bei einer Samenbank. Ansonsten gilt:
- Die Identität des Spenders wird den Wunscheltern grundsätzlich nicht mitgeteilt.
- Allein das Kind (in Ausnahmefällen die Eltern vor Erreichen des 16. LJ als Vertreter der Interessen des Kindes) kann mit Erreichen des 16. Lebensjahres bei der Erlanger Samenbank oder dem DIMDI in Köln Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen und die Identität des Spenders erfahren – vorausgesetzt, die Eltern haben das Kind über die Umstände seiner Zeugung aufgeklärt.
- Ein aus der Spendersamenbehandlung hervorgehendes Kind gilt einem leiblichen Kind beider Eltern gleich. Unterhalts- und Erbansprüche eines Kindes richten sich daher an die gesetzlichen Eltern, auch bei unverheirateten Paaren.
- Die Anfechtung der Vaterschaft durch das Empfängerpaar ist rechtlich ausgeschlossen.
- Auch bei Kenntnis des Kindes über seine genetische Abstammung, kann der Spender NICHT als Vater festgestellt werden.
Ihre Entscheidung, als Spender bei uns registriert und tätig zu sein, können Sie jederzeit widerrufen. Widerrufen Sie noch während des Spendezyklus, werden alle Proben umgehend vernichtet. Sie müssen nur die Aufwandsentschädigung in voller Höhe zurückerstatten. Widerrufen Sie Ihre Entscheidung erst nach Freigabe der Proben, so können wir – gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr – nur denjenigen Teil der Proben vernichten, der noch nicht veräußert worden ist.
Als Spender der Erlanger Samenbank verpflichten Sie sich, alle persönlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere Auskünfte über Vorerkrankungen und Erbkrankheiten.
Sie verpflichten sich zudem, in keiner anderen Samenbank als Spender aufzutreten.