Fragen zum Samenspendegesetz
Das neue Samenspenderregistergesetz, das zum 1. Juli 2018 in Kraft tritt hat zum Ziel, das Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherzustellen. Dafür wird mit dem Samenspenderregister eine zentrale Einrichtung für die medizinische Dokumentation und Informationsverwaltung geschaffen. Gleichzeitig sollen Samenspender vor der gerichtlichen Feststellung einer Vaterschaft gewahrt werden.
Im Samenspenderregister werden personenbezogene Daten des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende aufgeführt. Dazu gehören Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Weitere Angaben zur Person sind freiwillig. Beispielsweise Informationen über das Aussehen, Charaktereigenschaften, Schulbildung oder Beweggründe für die Samenspende. Neben den personenbezogenen Pflichtangaben der Samenspender werden auch das Geburtsdatum bzw. der errechnete Geburtstermin des aus der Spende entstandenen Kindes/der Kinder sowie die Anzahl der Kinder gespeichert. Sämtliche Daten unterliegen strengsten Datenschutzrichtlinien.
Zugang zu den personenbezogenen Daten erhalten nur die Spender selbst sowie deren Kinder nach Vollendung des 16. Lebensjahres, die nachweislich aus einer Samenspende des jeweiligen Spenders entstanden sind. Vor Erreichung des 16. Lebensjahres können die gesetzlichen Vertreter für das Kind Auskunft beantragen. Samenspender werden vier Wochen vor Auskunftserteilung über die Auskunftsanfrage in Kenntnis gesetzt.
Die von den Samenspendern zu übermittelnden Personendaten werden für die gesetzliche Dauer von 110 Jahren gespeichert. Anschließend werden die Daten gelöscht.
Die Personendaten des Spenders werden gelöscht, wenn Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information feststellt, dass eine Behandlung mit Spendersamen (deren Ergebnis zunächst unbekannt war) nicht zur Geburt eines Kindes geführt hat. Auch hat der Samenspender jederzeit das Recht, zusätzliche persönliche Angaben (z.B. Größe, Haarfarbe, berufliche Tätigkeit, Hobbies/Interessen) löschen zu lassen.
Personenbezogene Daten früherer Samenspenden zu erfassen ist für das Samenspenderregister rechtlich nicht möglich, da die Spender hierzu ihr Einverständnis geben müssten. Bei länger zurückliegender Spendetätigkeit wäre es mit einem immensen Aufwand verbunden und gelänge vermutlich nur sehr unvollständig, die Spender zu kontaktieren und im Nachhinein um das Einverständnis für die Aufbewahrung ihrer Daten beim DIMDI zu bitten.
Nein. Davor schützt die Gesetzesänderung. Bislang war es lediglich in der Theorie möglich, einen Spendervater als rechtlichen Vater gerichtlich feststellen zu lassen. Bislang ist allerdings kein solcher Fall bekannt.
Ja, das ist möglich. Wenn das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information eine Anfrage eines Spenderkindes erhält, dass durch Insemination Ihres Samens gezeugt wurde, erhalten Sie vier Wochen im Voraus eine Benachrichtigung. Anschließend ist es möglich, dass Kinder, die von Ihrem Samen abstammen, sich bei Ihnen melden.

Allerdings wird es die Erlanger Samenbank nach wie vor so handhaben (bis eine bessere Regelung existiert), dass sich ein Spenderkind ZUERST an die Samenbank wenden soll, um Informationen über den Spender zu erhalten. Ggf organisiert die Samenbank ein treffen zwischen Spender und Kind in Ihren Räumen, auf das sich beide (auch psychologisch) vorbereiten können. Bei diesem persönlichen Treffen können wichtige Fragen geklärt werden, ohne dass Kind oder Spender zunächst ihre Identität oder ihren Wohnort offenbaren müssten. Beide könnten im Verlauf eines solchen Treffens selbst entscheiden, ob und in welcher Form ein weiterer Kontakt stattfinden kann.
Selbstverständlich ist es allein Ihre Entscheidung, ob Sie mit einem Kind aus Ihrer Samenspende in Kontakt treten wollen oder nicht. Sie können nicht verpflichtet werden, mit einem Kind Kontakt aufzunehmen. Bitte denken Sie aber daran, dass der Wunsch des Kindes, seinen Samenspender zu treffen in der Regel nur darauf abzielt, Informationen über die eigene Herkunft oder Halbgeschwister zu erlangen. Wir empfehlen unseren Spendern, dieses Interesse der Spenderkinder an der eigenen Herkunft ernst zu nehmen und zumindest einem ersten Treffen gegenüber offen zu sein, wenn dies vom Kind gewünscht wird.
Obwohl es bislang keine rechtsverbindliche Regelung gibt, wie viele Kinder durch den Samen eins Samenspenders entstehen dürfen, achten wir bei der Erlanger Samenbank darauf, dass ein Spender grundsätzlich maximal 15 Kinder zeugt. Ausnahmen von dieser Regelung, etwa für die Zeugung von Geschwisterkindern, sind in Einzelfällen nach Absprache mit dem Samenspender möglich.
Weil es dich gibt
Ähnlich der Blutspende gibt ein gesunder Samenspender Proben ab. Mitarbeiter der betreffenden Samenbank untersuchen die Samenproben auf Bakterien, prüfen die Qualität und frieren, wenn alles in Ordnung ist, den Samen ein. Später verwenden spezialisierte Fachärzte die Probe, damit ein Paar in Kinderwunschbehandlung schwanger werden kann.
Jedes siebte Paar in Deutschland lebt ungewollt kinderlos. Manche Männer können von Geburt an keine Samen bilden, andere hatten einen Unfall oder bekommen eine Krankheit, die den Samen unwiederbringlich zerstört. Wenn die Frau gesund ist, bleibt solche Paaren die Möglichkeit einer Behandlung mit Spendersamen, um dennoch gemeinsam eine Schwangerschaft erleben zu können.
Wenn ein Paar mit eigenem Samen nicht schwanger werden kann, ist eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes für manche Paare eine Alternative. Andere Paare können sich das nicht vorstellen und/oder wollen lieber eine gemeinsame Schwangerschaft und die Geburt ihres Kindes erleben.
Die Behandlung des Kinderwunsches mit einer Samenspende gibt es schon seit über 100 Jahren in Deutschland. Jährlich werden in Deutschland schätzungsweise 1.000 Kinder nach einer Spendersamenbehandlung geboren. Diese Kinder sind wirkliche Wunschkinder. Dennoch ist das Thema vielen Menschen unangenehm, und sie sprechen kaum darüber oder machen sich über das Thema lustig. Auch die Medien beschäftigen sich eher selten mit der Samenspende.
Paare, die sich für eine Behandlung mit Spendersamen entscheiden, erwerben getestete, qualitativ hochwertige gefrierkonservierte Samenproben eines Spenders von einer Samenbank. In einer Spezialpraxis für Kinderwunschbehandlung tauen Ärzte zum Zeitpunkt des Eisprunges die Samenproben auf und bringen den Samen mit einem dünnen weichen Plastikröhrchen in die Gebärmutter der Frau ein. Manchmal ist es auch ratsam, eine künstliche Befruchtung der Eizellen vorzunehmen, d.h. im Reagenzglas.
Nein, auch ein Kind nach einer Samenspende kann nur einen Vater haben: Den Mann, der die Vaterrolle von Anfang an übernimmt und bei welchem das Kind aufwächst. Der Samenspender ist lediglich der biologische Erzeuger.
Geistig reife und gesunde Männer zwischen 20 und 40 Jahren, die eine überdurchschnittliche Anzahl fruchtbarer Samenfäden besitzen, kommen als Spender der Erlanger Samenbank in Frage. Voraussetzung ist ferner die regelmäßige Anwesenheit in Erlangen.
Samenspender zu sein, bedeutet, anderen Menschen eine große Hilfe zukommen zu lassen. Die Samenspende ist ein karitativer und gleichzeitig verantwortungsvoller Akt, für andere etwas zu geben und Gutes zu tun. Gleichzeitig erhält der Bewerber für eine Samenspende Details über die eigene Zeugungsfähigkeit. Regelmäßige, kostenfreie Gesundheitschecks und eine Aufwandsentschädigung von derzeit 105 Euro für jede geeignete Spende kommen hinzu.
Die Antwort lautet ganz klar: Nein! Wir haben das im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie hinterfragen lassen: Die Aufwandsentschädigung von 105 Euro pro Spende wird von den meisten Spendern als eben solche gesehen, als Ausgleich für Anfahrtskosten und Zeit. Geld ist angesichts des erforderlichen Engagements kein Hauptmotiv.
Nach einer ersten Probeabgabe des Samens erfolgt die Analyse auf grundsätzliche Eignung. Bei positivem Bescheid geht es weiter mit einer körperlichen Untersuchung, einer Blutabnahme und einem Gespräch mit einem unserer Ärzte. Dabei erfragt der Arzt die Gesundheitsgeschichte und klärt intensiv auf über die medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Aspekte der Samenspende. Hier bleibt umgekehrt auch Raum für alle Fragen des Bewerbers an den Arzt. Sind auch die Befunde aus diesen Schritten okay, gibt der Spender ungefähr alle sieben bis 21 Tage eine Samenprobe in einem speziellen Raum der Samenbank ab. Insgesamt sechs Proben. Je nach Eignung und Bedarf können weitere Spende-Zyklen folgen.
Zunächst ja – die Eltern erfahren nicht, wer der Samenspender ist. Allerdings hat ein Kind spätestens mit Erreichen des 18. Lebensjahres das Recht, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Manche Kinder möchten sich auch mit dem Spender treffen und mehr über ihre biologischen Wurzeln erfahren.
Dieses Risiko ist aufgrund der Rechtslage in Deutschland eher theoretisch und sehr gering, auch wenn in Internetforen oft anderes behauptet wird. Fakt ist, dass auch Kinder aus einer Samenspende eine starke Beziehung zu ihren Eltern haben und diese Eltern alle Pflichten für ihr Kind übernommen haben. Sie unterzeichnen Verträge, teilweise auch bei einem Notar, in denen sie erklären, den Samenspender vor finanziellen Forderungen abzusichern. Auch gab in Deutschland noch nie einen Fall, in dem ein Kind überhaupt versucht hätte, einen Samenspender gerichtlich als Vater feststellen zu lassen.
Wir erleben täglich, wie sehr es Paare belastet und schmerzt, wenn sich der Wunsch nach einer gemeinsamen Schwangerschaft nicht erfüllt. Männer, die bereit sind, ihren Samen zu spenden, geben diesen Wunscheltern eine Chance gegen jede Chance. Und müssen in Kauf nehmen, von Ihren biologischen Nachkommen womöglich nie etwas zu erfahren. Wir meinen, dass Samenspender den gleichen Respekt verdienen wie andere hilfsbereite Menschen, ob Blutspender, Knochenmarkspender oder Organspender, ob Ehrenamtler oder anderweitig aus freien Stücken Gebende.
Auf der Homepage der Erlanger Samenbank (www.erlanger-samenbank.de) gibt es ein Online-Formular, mit dem sich interessierte Männer direkt als Spender bewerben können. Mitarbeiter der Samenbank kontaktieren die Bewerber und vereinbaren einen Termin für die Probeabgabe. Unabhängig davon, ob diese Probe geeignet ist, vergüten wir den Aufwand für den Ersttermin mit 35 Euro.
Alle Infos finden Sie unter www.erlanger-samenbank.de