01.07.2018 Das „Erlanger Notarmodell“ geht in Rente!

Das „Erlanger Notarmodell“ war bis zum neuen Samenspenderregistergesetz die sicherste Aufbewahrungsform aller Daten zur Spendersamenbehandlung.

Alle Paare, die ein Kind aus der Spendersamenbehandlung geboren hatten, erhielten von uns eine notarielle Urkunde mit den Namen des Kindes, der Eltern und der Codierung des Spenders. Diese Urkunden und die Spenderdaten wurden bei Zeugung des Kindes vor dem 1.7.2018 zugleich 100 Jahre bei dem Erlanger Notariat Martini/Siegler aufbewahrt. Damit wurde sichergestellt, dass jedes Kind zu jedem Zeitpunkt seines Lebens die Identität seines Erzeugers erfahren kann. Das „Erlanger Notarmodell“ war das erste Dokumentationsmodell dieser Art in Deutschland. Es wurde sowohl von der Bayerischen Landesärztekammer, als auch der Bundesärztekammer, nach Prüfung mit den Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion vereinbar bewertet. Das „Erlanger Notarmodell“ diente der Bundesregierung als Vorbild für das beim DIMDI in Köln (seit 2023 BfArM, Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn) ab 1.7.2018 angesiedelte behördliche Register zur Dokumentation aller Daten der Spendersamenbehandlung und letztendlich dazu, dass Spenderkinder langfristig und sicher die Identität ihres Spenders erfahren können.